Nachrückverfahren

Nachrückverfahren

Diejenigen Bewerber, die sich frist- und formgerecht beworben haben und im Auswahlverfahren teilnehmen können, können sich auch für das Nachrückverfahren qualifizieren.

Jeder Bewerber wird von der Zulassungskommission über den Status seiner Bewerbung online benachrichtigt. Für diejenigen Bewerber, die bis Mitte Juli keine Absage erhalten, ist die Teilnahme am Nachrückverfahren automatisch gewährt. Man braucht keinen zusätzlichen Antrag für das Nachrückverfahren zu stellen.

Im Nachrückverfahren werden alle Bewerbungen nochmals einzeln geprüft und bewertet. Es gibt keine Rangliste!

Das Nachrückverfahren läuft bis Ende August.

Verspätete, oder unvollständige Bewerbungen können auch im Nachrückverfahren nicht berücksichtigt werden!